Ihre WEG-Beiratsversicherung

Wählen Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz

In Zusammenarbeit mit unserem Partner, der ERGO Versicherung AG, haben wir eine besonders attraktive und umfassende Versicherungslösung für WEG-Beiräte entwickelt.

Diese exklusive Versicherung bietet Ihnen maßgeschneiderten Schutz und stellt sicher, dass Sie Ihre verantwortungsvolle Aufgabe sorgenfrei ausüben können. Profitieren Sie von günstigen Konditionen und individuell zugeschnittenen Lösungen, die speziell auf die Anforderungen und Herausforderungen von WEG-Beiräten abgestimmt sind. Unsere WEG-Beiratsversicherung umfasst drei exklusive Pakete, die Ihnen in jeder Situation den optimalen Schutz bieten:

SRL Standard

Ihre Versicherungssumme

100.000 €

  • Vollumfassender Rechtsschutz
  • Finanzielle Sicherheit
  • 3 Jahre Risikoabdeckung

89 € / jährlich

Jetzt abschließen

SRL Erweitert

Ihre Versicherungssumme

250.000 €

  • Vollumfassender Rechtsschutz
  • Finanzielle Sicherheit
  • 3 Jahre Risikoabdeckung

129 € / jährlich

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SRL Premium

Ihre Versicherungssumme

500.000 €

  • Vollumfassender Rechtsschutz
  • Finanzielle Sicherheit
  • 3 Jahre Risikoabdeckung

199 € / jährlich

Jetzt abschließen

Warum eine WEG-Beiratsversicherung?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übernehmen Verwaltungsbeiräte wichtige Aufgaben. Sie prüfen Wirtschaftspläne, Jahresrechnungen und unterstützen bei wichtigen Entscheidungen.
Doch was passiert, wenn ein Fehler übersehen wird und es zu kostspieligen Folgen kommt? Haftungsansprüche können auch ehrenamtliche Tatigkeiten betreffen. Unsere WEG-Beiratsversicherung bietet hier umfassenden Schutz.

Vorteile unserer WEG-Beiratsversicherung?

Umfassender Schutz

Versichert ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Mitglied eines Verwaltungsbeirates gemäß § 29 Absatz 2 und 3 des Wohnungseigentumsgesetzes

Sondertarif ohne Begrenzung

Der Sondertarif gilt unabhängig von der Anzahl der Beitragsmitglieder. Die Prämien bleiben gleich, egal wieviele Personen versichert sind.

3 Jahre Vertragslaufzeit

Stabilität und Planungssicherheit mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren, inklusive 19% Versicherungssteuer.

Häufig gestellte Fragen

Jetzt absichern und sorgenfrei arbeiten!

Vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und sichern Sie sich und Ihre Verwaltungsbeiräte ab. Mit unserer WEG-Beiräteversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Aufgaben sorgenfrei erfüllen. Für weitere Informationen oder einen Vergleich mit anderen Produkten steht Ihnen unser Fachexperte Christian Bohm gerne zur Verfügung.

Beratung vereinbaren

Christian Bohm
Versicherungsfachwirt

Wichtige Hinweise der Secur Real GmbH

Bevor Sie den Antrag abschicken, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Hinweise. Die Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird durch Ihre Bestätigung Vertragsinhalt.

1. Möglichkeit des Widerrufs

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt, wenn Ihnen die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsinformationen und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Vertragsverhältnis und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wir verweisen im Übrigen auf die Widerrufsbelehrung der ERGO Versicherung AG

2. Vorvertragliche Anzeigepflicht (Ihre Angaben zum Vertrag)

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Prinzipiell bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, dass alle von Ihnen gemachten Angaben, nach denen wir Sie im Online-Dialog gefragt haben, der Wahrheit entsprechen.

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir im Online-Dialog in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur wahrheitsgemäßen Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall der Leistung

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die ERGO Versicherung AG vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die ERGO Versicherung AG kein Rücktrittsrecht, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

Im Fall des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Leistung. Erklärt die ERGO Versicherung AG den Rücktritt nach Eintritt des Leistungsfalles, bleibt sie dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang ihrer Leistungspflicht ursächlich war.

Die Leistungspflicht der ERGO Versicherung AG entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

Bei einem Rücktritt steht der ERGO Versicherung AG der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

2. Kündigung

Kann die ERGO Versicherung AG nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, so kann sie Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Das Kündigungsrecht der ERGO Versicherung AG ist ausgeschlossen, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

3. Vertragsänderung

Kann die ERGO Versicherung AG nicht zurücktreten oder kündigen, weil sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der ERGO Versicherung AG Vertragsbestandteil.

Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.

Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Vertragsperiode Vertragsbestandteil.

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt die ERGO Versicherung AG die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung an die ERGO Versicherung AG über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die ERGO Versicherung AG kann ihre Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die ERGO Versicherung AG von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihr geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt.

Bei der Ausübung ihrer Rechte hat die ERGO Versicherung AG die Umstände anzugeben, auf die diese ihre Erklärung stützt.

Zur Begründung kann die ERGO Versicherung AG nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

Die ERGO Versicherung AG kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn sie den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

Hinweis

Vertraglicher Schutz besteht erst dann, wenn der Antrag auf Abschluss des Vertrags von der ERGO Versicherung AG angenommen und bestätigt wird.

Verzicht auf Basis-Beratung (genereller Beratungsbedarf)

Ich habe diesen Online-Antrag und die Leistung selbstständig gewählt, da ein konkreter Bedarf besteht. Für die Produktwahl und die erfolgte Online-Beratung erhalte ich ein Beratungsprotokoll. Auf eine persönliche Basisberatung und Beratung zu anderen Produkten verzichte ich ausdrücklich.

Vertragsleistung

Es gilt nur der in den Vertragsbedingungen der ERGO Versicherung AG angegebene Leistungsumfang. Die im Leistungsvergleich angezeigten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert, für den Vertrag gilt jedoch ausschließlich der in den Vertragsbedingungen angegebene Leistungsumfang.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anschrift der Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn