Füllen Sie Ihren Online-Antrag aus
WEG-Beiräteversicherung
Versicherungssumme
500.000 €
Jährlicher Betrag
199 €
- Vollumfassender Rechtsschutz
- Finanzielle Sicherheit
- 3 Jahre Risikoabdeckung
WEG-Beiräteversicherung
Versicherungssumme
500.000 €
Jährlicher Betrag
199 €
Bevor Sie den Antrag abschicken, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Hinweise. Die Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird durch Ihre Bestätigung Vertragsinhalt.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt, wenn Ihnen die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsinformationen und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Vertragsverhältnis und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Wir verweisen im Übrigen auf die Widerrufsbelehrung der ERGO Versicherung AG
Prinzipiell bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, dass alle von Ihnen gemachten Angaben, nach denen wir Sie im Online-Dialog gefragt haben, der Wahrheit entsprechen.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir im Online-Dialog in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur wahrheitsgemäßen Anzeige verpflichtet.
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die ERGO Versicherung AG vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die ERGO Versicherung AG kein Rücktrittsrecht, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Leistung. Erklärt die ERGO Versicherung AG den Rücktritt nach Eintritt des Leistungsfalles, bleibt sie dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang ihrer Leistungspflicht ursächlich war.
Die Leistungspflicht der ERGO Versicherung AG entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht der ERGO Versicherung AG der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Kann die ERGO Versicherung AG nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, so kann sie Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Das Kündigungsrecht der ERGO Versicherung AG ist ausgeschlossen, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Kann die ERGO Versicherung AG nicht zurücktreten oder kündigen, weil sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der ERGO Versicherung AG Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Vertragsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt die ERGO Versicherung AG die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung an die ERGO Versicherung AG über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Die ERGO Versicherung AG kann ihre Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die ERGO Versicherung AG von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihr geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt.
Bei der Ausübung ihrer Rechte hat die ERGO Versicherung AG die Umstände anzugeben, auf die diese ihre Erklärung stützt.
Zur Begründung kann die ERGO Versicherung AG nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Die ERGO Versicherung AG kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn sie den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Vertraglicher Schutz besteht erst dann, wenn der Antrag auf Abschluss des Vertrags von der ERGO Versicherung AG angenommen und bestätigt wird.
Ich habe diesen Online-Antrag und die Leistung selbstständig gewählt, da ein konkreter Bedarf besteht. Für die Produktwahl und die erfolgte Online-Beratung erhalte ich ein Beratungsprotokoll. Auf eine persönliche Basisberatung und Beratung zu anderen Produkten verzichte ich ausdrücklich.
Es gilt nur der in den Vertragsbedingungen der ERGO Versicherung AG angegebene Leistungsumfang. Die im Leistungsvergleich angezeigten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert, für den Vertrag gilt jedoch ausschließlich der in den Vertragsbedingungen angegebene Leistungsumfang.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen